Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2020 im ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
1. Tatkomplex:
X hat Streit mit Nachbar N. Letzterer hat zum wiederholten Male seine mit einer Kamera ausgestattete, ferngesteuerte Drohne in geringer Höhe über das Grundstück des X fliegen lassen und damit dessen sich im Garten aufhaltende Ehefrau belästigt. X konfrontiert N und droht ihm damit, die Drohne abzuschießen, sollte eine solche Situation noch einmal vorkommen.
Kurze Zeit später fliegt eine mit einer Kamera ausgestattete Vermessungsdrohne der Gemeinde, die derjenigen des N ähnlich sieht, über das Grundstück des X. Der Flug war von der zuständigen Behörde genehmigt und im Gemeindeblatt ordnungsgemäß angekündigt worden. X hatte das Gemeindeblatt, ohne es durchzulesen, direkt nachdem er es in seinem Briefkasten aufgefunden hat, entsorgt. X nahm an, es handele sich erneut um eine Belästigung durch N und schoss mit seinem Luftgewehr ohne zu zögern die Drohne der Gemeinde ab.
Aufgabe: Wie hat sich X strafbar gemacht?
2. Tatkomplex:
Der Sohn des X, S, betritt einen Baumarkt in der Absicht, Putzutensilien zu erwerben. Um Geld zu sparen kratzt er das fest angeklebte Preisetikett eines Wischaufsatzes ab und verbindet diesen Aufsatz mit einem dazugehörigen Stiel, der, nachdem er angebracht wird, nur mit einem separat zu erwerbenden Spezialwerkzeug wieder abmontiert werden kann. Das Etikett des Stiels belässt er an jenem.
S hat nun die Absicht, dem Kassierer an der Kasse den mit dem Aufsatz verbundenen Stiel zur Abrechnung vorzulegen, in der Hoffnung, dass der Kassierer die Verbindung nicht bemerkt und lediglich das Preisetikett des Stiels einscannt, sodass auch nur der Preis für den Stiel berechnet werden würde. An den Kassen angekommen bemerkt S, dass die Möglichkeit eines eigenmächtigen Kassierens an einer Selbstscan-Kasse besteht. Diese ergreift er kurzerhand, scannt das Preisetikett des Stiels und verlässt mit Stiel und Aufsatz den Baumarkt.
Aufgabe: Wie hat sich S strafbar gemacht? § 246 ist von der Prüfung ausgeschlossen.
3. Tatkomplex:
Q ist ein Bekannter von S und hat für diesen in der Vergangenheit schon mehrmals gestohlene Gegenstände an andere Personen verkauft. Dies erfolgte regelmäßig zugunsten des S, der den Verkaufspreis erhielt. Q verdiente hierfür jedes mal eine Provision in Höhe von 20 %. Eines Tages wendet sich S mit gestohlenen Gegenständen an Q und bittet ihn, diese für die übliche Provision „an den Mann zu bringen“ und den Verkaufspreis an ihn auszuzahlen. Q willigt ein und bietet P die gestohlenen Gegenstände an. P war schon öfters Kunde bei Q und weiß über dessen Machenschaften und die Herkunft der Gegenstände Bescheid. Er lehnt das Angebot mit den Worten „Diesmal nicht.“ ab.
Aufgabe: Wie hat sich Q strafbar gemacht?