Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Es handelte es sich um eine rein europarechtliche Klausur. Die Klausur war in vier Aufgaben gegliedert, wobei zunächst nach der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde beim BVerG (Aufgabe 1), dann nach der Zulässigkeit eines Vorlageverfahrens zum EuGH (Aufgabe 2), dann nach der Begründetheit des Vorlageverfahrens beim EuGH (Aufgabe 3), dann nach der Begründetheit der Verfassungsbeschwerde beim BVerfG (Aufgabe 4) gefragt wurde. Der Sachverhalt lautete ungefähr wie folgt: Es gibt eine voll harmonisierende Tabak-Warnaufkleber-Richtlinie, diese wurde zunächst in einem nationalen Gesetz umgesetzt und es gibt auch noch eine Rechtsverordnung, die auf diesem nationalen Gesetz basiert. Ein europäisches Tabak-Unternehmen sieht sich durch die Warnaufkleber, die es auf seine Produkte anbringen muss, nicht nur in seiner Unternehmensfreiheit und negativen Meinungsfreiheit nach der Grundrechtecharta verletzt, sondern auch nach dem GG. Das Unternehmen legt erstmal Verfassungsbeschwerde ein. Das BVerfG zweifelt, ob der Anwendungsbereich der deutschen Grundrechte überhaupt eröffnet ist. Es ging quasi um das Recht auf Vergessen II – Urteil.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2021 im ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.