Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Aufgabe 1: Ein vom Verfassungsschutz beobachteter, im Verfassungsschutzbericht erwähnter rechtsextremer Verein möchte eine Diskussionsveranstaltung in einem kommunalen Saal durchführen. Ein älterer Stadtratsbeschluss sieht vor, dass der Saal für derartige Veranstaltungen bereitgestellt wird und die Stadtverwaltung die Vergabe regelt und jeweils Mietverträge abschließen soll. Der rechtsextreme Verein bekommt zunächst eine Zusage und ein Mietvertrag wird mit dem Bürgermeister geschlossen. Nach einer Debatte im Gemeinderat wird beschlossen, dass eine Vergabe in Zukunft nicht mehr an im Verfassungsschutzbericht aufgeführte Vereinigungen erfolgen soll. Der Bürgermeister wird vom Gemeinderat zum Widerruf der Zulassung ggü. dem rechtsextremen Verein aufgefordert und er tut dies auch. Der Verein wendet sich gegen diesen Widerruf mit einer Anfechtungsklage. Diese wird damit begründet, dass der Tatbestand des Art. 49 Abs. 2 BayVwVfG nicht erfüllt sei. Der Stadtratsbeschluss sein wegen einer Verletzung der Meinungsfreiheit rechtswidrig und nichtig. Es bestünde ein Anspruch auf Zulassung. Straftatbestände seien auf früheren Veranstaltungen nicht erfüllt worden.
Aufgabe 2: Welcher Rechtsbehelfe ist im einstweiligen Rechtsschutz statthaft, wenn ein bloß faktischer Vollzug droht.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2024 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.