Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom August 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2017 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Teil I:
P ist Drogendealer und vertickt Chrystal Meth vor einer Diskothek des N. Dafür, dass er das darf, muss er N eine „Standgebühr“ pro Monat zahlen.
Als P mit den Zahlungen in Verzug gerät will N ihm Angst machen und erzählt seinem Freund L, dass er vorhat, den P ordentlich zu verprügeln. L meint, er soll hierfür dem P doch ein Messer in den Oberarm rammen, damit P auch so richtig eingeschüchtert wird.
N klingelt sodann bei P und hat das Messer dabei. P öffnet ihm und bekommt wegen des Messers Angst. Als P dann beginnt lauthals nach Hilfe zu schreien, rammt N dem P das Messer in die Brust. In der späteren Befragung stellt sich heraus, dass N dies nur gemacht hat, um P zum Schweigen zu bringen. N weiß zwar, dass ein solcher Stich tödlich enden kann, dies ist ihm jedoch völlig gleichgültig.
Als P bewusstlos zu Boden sinkt, nimmt N irrtümlich an, P ist tod. Er steckt die vermeintliche Leiche daher in Müllsäcke und bindet sie mit Wäscheleine zu und transportiert die „Leiche“ zu einem alten, abgelegenen Schuppen. Erst dort erstickt P nach etwa einer halben Stunde in den Müllsäcken.
Als P nichts mehr von sich hören lässt, macht sich sein Freund T Sorgen. Da er von dem Verzug weiß, geht er zu B, der ebenfalls in der kriminellen Szene unterwegs ist und von dem er weiß, dass er gut mit N befreundet ist. T klingelt bei B, dieser macht ihm auf und P fragt ihn mit vorgehaltener Pistole, wo sich P befindet. B antwortet wahrheitsgemäß, dass er keine Ahnung hat. T möchte B also etwas mehr einschüchtern und holt zu einem Schlag mit dem Griff der Pistole aus, um den B damit auf den Kopf zu schlagen. Dabei löst sich plötzlich und völlig unerwartet ein Schuss, der den B tödlich trifft.
Wie haben sich N, L und T nach dem StGB strafbar gemacht?
Bearbeitervermerk:
Der Drogenhandel ist nicht zu prüfen. Ebenfalls ist davon auszugehen, dass sich N mit der Standgebühr gegenüber P gem. § 253 StGB strafbar gemacht hat.

Teil II:
N wird noch am Tatort „befragt“. Da er Deutsch nicht gut versteht (N ist Ausländer), bekommt er nicht mit, dass die Beamten ihn belehren. Er sagt, trotz dass ein Dolmetscher fehlt, noch am Tatort aus. Sein Anwalt rät ihm später, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.
Kann die Aussage später in der mündlichen Verhandlung verwertet werden?