Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2017 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Emil ist Eigentümer eines Grundstücks in der Kreis angehörigen Gemeinde. Auf dem Grundstück steht ein Gebäude (Frühstückspension). Die Hauswand der Frühstückspension des Emil weist eine Wandhöhe von 8 Meter auf. Die Hauswand steht in 4 Metern Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze. Hier schließt sich unmittelbar ein im Eigentum des Paul stehendes Grundstück an, dass mit einem Mehrfamilienhaus bebaut ist. Die südliche Haus des Gebäudes des Paul hält zur gemeinsamen Grenze ebenfalls eine Abstand von 4 Metern ein und hat eine Wandhöhe von 9 Metern. Bei Grundstücke liegen innerhalb einer dicht bebauten Innerortslage, für die kein Bebauungsplan besteht. Die Eisengart der näheren Umgebung in dem dicht besiedelten Innenbereich entspricht faktisch einem allgemeinen Wohngebiet. Emil reicht bei der Gemeinde einen an das Landratsamt Rosenheim gerichteten Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung. Im Baugenehmigungsverfahren wird Paul mitbeteiligt. Die Baugenehmigung wird erteilt, dagegen möchte Paul schnellstmöglichen vorgehen.
Hat die Klage des Paul Aussicht auf Erfolg.