Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Bayern vom März 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2019 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Es geht um das Ausbau und Einbau der Fliesen, da die Vorschriften § 439 Abs. 3 BGB im Jahr 2018 modifiziert wurde, muss man zwischen § 439 Abs. 3 BGB und § 445a BGB abgrenzen, d.h, die richtige Anspruchsgrundlage finden für den Werkunternehmer und den Verkäufer.
Ganz viel geprüft ist der Unternehmerregress. Außerdem muss man zwischen dem Kaufvertrag nach §§ 433 ff. BGB, dem Werklieferungsvertrag nach § 650 BGB und dem Werkvertrag nach § 634 BGB abgrenzen.
Es gibt viele kleine Fragen und viele Anspruchssteller, damit ist die Grafik ganz hilfreich.
Eine saube Prüfung ist sehr wichtig. Die kaufrechtlichen Mängelrechten sind von dem AT abzugrenzen, bei dem Rücktritt muss man schematisch prüfen und nicht kleinen Punkten vergessen.
Die absolute Verhältnismäßigkeit und die relative Verhältnismäßigkeit nach § 439 III wurde geprüft.
Wichtig ist die Streitverkündung in dieser Klausur. Da die Klausur im materiellen Recht ein bisschen dünn ist, gibt es ein kleiner ZPO Teil. Streitverkündung ist in dem Termin 2016 II auch schon mal dran.