Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Berlin vom April 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2016 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

In der Klausur wurde schwerpunktmäßig die Beschlagnahme privater Gebäude zwecks Unterbringung von Flüchtlingen geprüft und war somit hochaktuell. Sie behandelte fast deckungsgleich die Entscheidungen des OVG Nds. Beschl. v. 01.12.2015 – 11 ME 230/15 und VG Lüneburg, Beschl. v. 09.10.2015 – 5 B 98/15.

M war Mieter einer Lagerhalle in Brandenburg, die er zur Organisation und Durchführung von Konzerten angemietet hatte. Die zuständige Behörde wollte angesichts der aktuellen nicht anhaltenden Flüchtlingsströme Raum für die Unterbringung von Flüchtlingen schaffen und daher die Halle beschlagnahmen. Dieses tat sie auch unter Anordnung der sofortigen Vollziehung.

M beabsichtigte diesen Verwaltungsakt im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes zu suspendieren.

Aus dem Sachverhalt ging hervor, dass die Obdachlosigkeit unzähliger Flüchtlinge drohe. Der M wandte ein, dass die Stadt zunächst andere Möglichkeiten ausschöpfen müsse, so beispielsweise die Beschlagnahme von Schulturnhallen oder die Inanspruchnahme privater Unterkünfte auf freiwilliger Basis.

In einer zweiten Aufgabe, sollte der Bearbeiter Ersatzansprüche des M bei unterstellter Rechtmäßigkeit des Handelns der Behörde darstellen.

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