Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2018 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
U hat einen Getränkehandel. Sein Gabelstapler geht kaputt, woraufhin er sich Ersatz vom befreundeten Getränkehändler F leiht. Dabei erwähnt er, dass anderweitiger Ersatz auf die Schnelle nicht zu bekommen ist und er ohne Gabelstapler die Arbeit nicht fortsetzen kann. F überlässt ihm seinen Reservegabelstapler unentgeltlich, U übernimmt nur die entstehenden Kosten.
Weder F noch U noch die Mitarbeiter von U überprüfen den Gabelstapler. Bisher hatte der Mitarbeiter, auch wegen der guten Überwachung durch U, immer tadellos gearbeitet. An dem geliehenen Gabelstapler ist eine Halterung defekt, was durch eine Überprüfung bemerkt worden wäre.
Ladung fällt auf das Auto eines Kunden von U, X.
Der Mitarbeiter K des F hatte den Defekt bemerkt, aber nichts gesagt, weil er das bei einem bloßen Reservefahrzeug nicht für nötig hielt.
Fragen:
1. Welche Ansprüche hat X gegen U und F?
2. Unterstellt U zahlt, nachdem X einen Titel erwirkt hat: Welche Ansprüche hat U gegen F und dessen Mitarbeiter K?
3. Wie kann U während eines Prozesses, den X gegen ihn führt, seine Ansprüche gegen F und K sichern?