Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2019 im ersten Staatsexamen in Brandenburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Es ging um einen Bebauungsplans, dessen Wirksamkeit/Rechtmäßigkeit angezweifelt wurde.
In der Zulässigkeit ging es um die Standardprobleme des Normenkontrollverfahrens. Die Abgrenzung zur Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage, sowie der Prüfungsumfang des zuständigen Verwaltungsgerichts.
In der Begründetheit war zunächst die wirksame Aufstellung des Bebauungsplans zu prüfen nach den §§2 fortfolgende Baugesetzbuch. Im Sachverhalt waren diverse kleinere Probleme angesiedelt, an deren genauen Inhalt ich mich nicht mehr erinnern kann. Vor allem an die Öffentlichkeitsbeteiligung ist zu denken.
Kernstück der Prüfung war die eingeschränkte gerichtliche Kontrolle der Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Belangen nach §1 VII Baugesetzbuch. Die Anwohner hatten unterschiedlichste Einwendungen vorgebracht. Meiner Meinung nach war Art. 14 zu prüfen, aber viele Kommilitonen haben Art. 12 geprüft.
Zu guter Letzt war an die Planerhaltungsvorschriften nach §§214, 215 Baugesetzbuch zu denken, um etwaige Fehler im Verfahren zu heilen.