Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Der aus dem afrikanischen Raum stammende X fuhr mit seinem E-Scooter durch den G-Park. Aufgrund seines Verhaltens sowie seines äußeren Erscheinungsbildes zog er die Aufmerksamkeit der Polizist/innen A und B auf sich, welche ihn sodann anhielten und aufforderten, sich auszuweisen. Dieser Aufforderung kam X nach. Allerdings ergriff B ohne einen weiteren Hinweis darauf, die Bauchtasche des X und durchsuchte sie. Weil sich in der Bauchtasche keine auffälligen Gegenstände befanden, konnte X weiterfahren. X möchte nun gerichtlich festgestellt wissen, dass das Verhalten von A und B allein aufgrund seiner Hautfarbe erfolgte und demnach rechtswidrig war. A und B erklärten, dass im G-Park vermehrt Drogendelikte von aus dem afrikanischen Raum stammenden Männern begangen werden, welche mit ihrem E-Scooter durch den Park fahren und so schnell der Polizei entkommen können. Durch sein äußeres Erscheinungsbild und sein Verhalten passte X ins Täterprofil, weshalb die Maßnahmen nicht rechtswidrig waren.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2022 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.