Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Die Klausur besteht aus mehreren Teilkomplexen eingebettet in ein von einem Verein auf dessen Grundstück veranstaltetes. Im ersten Teil schließt der Vorstand des Vereins einen Vertrag mit dem (fälschlicherweise) eingetragenen Prokuristen einer GmbH einen Vertrag (geschuldet ist der Auftritt einer Band), dessen Erfüllung der (Allein-)Geschäftsführer verweigert. Daraufhin bestellt der Vereinsvorstand eine andere band, zu höheren Kosten. Gefragt ist nach Ansprüchen des Vereins gegen die GmbH. Dabei unterläuft einem Vereinsmitglied, das für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von nicht mehr als 840 Euro erhielt, ein Fehler beim Aufbau eines Zeltes. Dieses stürzt in der Folge ein und verletzt einen (dem Verein nicht angehörigen) Besucher des Festes. Gefragt war hierbei zunächst nach dem Vorliegen einer möglichen Haftung des Vereins ggü. dem Besucher. Zudem war gefragt nach einer möglichen Haftung des Vereins ggü. dem Besucher. Zusätzlich stellte sich die Frage, ob fiktive Behandlungskosten ersatzfähig sind (der geschädigte gerichtete auf die operative Entfernung einer nach der Behandlung der Verletzung entstehenden Narbe). Im dritten Teil ist danach gefragt, ob der ein Pfandrecht an einem an einen Dritten sicherungsübereignetem Gemälde hat, dass in einer auf einem Grundstück des Vereins befindlichen Gaststätte befindlich ist, deren (ehemaliger Pächter) diesem aus dem Pachtverhältnis noch Geld schuldet.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2024 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.