Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2020 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung aus einem Anwaltsvertrag. Der Anwalt hat ein Mandat aufgenommen, aber dann den Anspruch nicht weiter verfolgt, sodass dieser zwischenzeitlich verjährt ist. Die Mandanten versuchen Rückgriff gegen den Anwalt zu nehmen. Der inzident zu prüfende Anspruch war dem Werkvertragsrecht zuzuordnen.
Darüber hinaus war zu prüfen, ob eine Vorschrift aus dem BRAO ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Absatz 2 BGB darstellt (hier wurde konkret im Sachverhalt gefragt). Zudem war zu prüfen, ob ein Einbeziehungsinteresse für einen Vertrag mit Schutzwirkung Dritter (VSD) besteht oder eine Drittschadensliquidation (kurz: DSL) einschlägig ist.
Es handelte sich um eine anwaltliche Aufgabenstellung: Um eine sogenannte Kautelarklausur, weil am Ende kein Schriftsatz ans Gericht, sondern nur ein Schriftsatz an den Mandanten anzufertigen war. Es handelte sich um eine Klausur höheren Schwierigkeitsgrades. Mehr weiß ich über diese Klausur auch nicht mehr zu berichten.
Vielen Dank