Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2019 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Die Klausur teilte sich in zwei unabhängige Teile:
1. Herausgabeanspruch gegen Dritten, der gerade nicht Erbschaftsbesitzer war, weshalb § 2018 BGB abzulehnen war.
Im Rahmen des § 986 ZBR waren die Zurückbehaltungsrechte als Recht zum Besitz anzusprechen, aber abzulehnen.
Danach musste der Gegenanspruch auf Verwendungsersatz gem. §§ 1000, 994 ff. berücksichtigt werden. Probleme lagen hier beim engen und weiten Verwendungsbegriff, sowie in der Sperrwirkung des EBV.
Anschließend musste der gesetzliche Eigentumserwerb bei wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gem. §§, 93, 94, 946 problematisiert werden und der Anspruch auf Wertersatz gem. §§ 951, 812, 818 BGB gesehen werden.
Dem konnte jedoch die Einrede der Verjährung, Verwirkung, Treu und Glaube entgegenstehen.
2. Im zweiten Teil wurde der Klassiker des Schwarzkaufes und dem Scheingeschäft gem. § 117 BGB geprüft, wobei eine Unwirksamkeit gem. §§ 134, 138 BGB anzusprechen war, falls Steuerhinterziehung den Hauptzweck bildete.
Formmangel, § 125, Heilung gem. § 311b I 2 BGB
Vormerkung, relative Unwirksamkeit von weiteren Verfügungen, § 883 II BGB Erbengemeinschaft