Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Berlin vom Oktober 2021

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

K kaufte am 12.09. mit schriftlichem Vertrag von B einen Neuwagen zu einem Preis von 18.750 EUR. Am 14.05. des nächsten Jahres rügte der K schriftlich Mängel an der Lackierung des KfZ (Motorhaube, A-Säule und Heckdeckel) und setzte dem B eine Frist zur Nachbesserung bis zum 30.05. Mit Schreiben vom 28.05. bot der B dem K an, zum Zwecke der Besichtigung und Nachbesserung des KfZ einen Vertragshändler seiner Wahl aufzusuchen. Dies tat K und brachte das KfZ am 03.07. zur Untersuchung in die Werkstatt der H-GmbH. Dort vereinbarte er einen Termin zur Durchführung der Nachbesserung, die im Zeitraum vom 14. – 21.08. stattfand. Einige Tage nach Abholung des KfZ beanstandete K bei B, dass die Mängel nicht vollständig beseitigt und die Neulackierung nicht fachgerecht ausgeführt worden sei. Daraufhin erklärte sich B bereit, einen weiteren Nachbesserungsversuch zu veranlassen. K, der inzwischen misstrauisch geworden ist, wollte sich aber darauf nicht mehr einlassen und erklärte mit Schreiben vom 24.09. den Rücktritt vom Kaufvertrag. K verlangt von B die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises abzüglich gezogener Nutzungen iHv 17.437,50 EUR, Zug um Zug gegen Rückübereignung des KfZ. Besteht ein solcher Anspruch des K gegen den B?

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2021 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.