Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
A, B und C haben kein geregeltes Einkommen und beschlossen daher, sich anderweitig Geld zu verschaffen. Dafür sollte A die Sparkassenfiliale, vor der ein Geldautomat steht, auskundschaften, insbesondere wo dort Kameras hängen. A, B und C sind mehrfach zur Filiale gegangen, dabei sollte B die Leute am Geldautomaten ablenken, indem er sie nach dem Weg fragt, nachdem sie ihre PIN eingegeben haben. C sollte dann die Summe von 500€ auswählen und nahm dann das Geld aus dem Ausgabefach. A hat in der Nähe des Geldautomaten aufgepasst. Vorher vereinbarten sie, die Leute auch wegzuschubsen falls das erforderlich sein sollte. Nach diesem Plan gingen sie mehrfach vor, wobei alles gut lief. Das dabei erhaltene Geld teilten sie jeweils durch 3 auf. Als sie auch bei D so vorgehen wollten, bekam dieser es allerdings mit und beschwerte sich. C hat ihn daraufhin vom Geldautomaten weg geschubst, sodass D auf den Gehweg fiel, sich aber nicht verletzte. C rechnete auch damit, dass D nichts geschehen würde. Das Geld packte B in seinen Rucksack, wobei A und C bemerkten, dass B eine Eisenstange dabei hatte. Das fanden A und C gar nicht gut und wussten auch vorher nichts davon. A, B und C sind daraufhin weiter gelaufen und trafen unterwegs auf die Fußgängerin E, die sie anrempelten. E hat sich darüber beschwert. A, B und C haben sich gegenseitig angeschaut und waren sich einig, E eine Abreibung zu verpassen. B hat dafür seine Eisenstange rausgeholt und über seinem Kopf damit ausgeholt. A und C haben ihm zugenickt, worauf B zum Schlag ausholen wollte. Bei dem Schlag hat B ihren Rücken verfehlt. E wurde daraufhin panisch und ist in Todesangst weg gerannt. A, B und C sind erst hinterher, haben sie dann aber doch nicht weiter verfolgt, da E bereits zu viel Vorsprung hatte. E bekam das nicht mit und wollte in ein Haus flüchten, dessen Tür aber abgeschlossen war. Also hat sie die Glasscheibe eingetreten und ist durch die Tür geklettert. Dabei hat sie sich an einem Glassplitter eine Schlagader im Bein aufgerissen und ist in der Folge verblutet. Strafbarkeit von A, B und C nach dem StGB §§ 211-221, 263, 263a, 240, 241 waren nicht zu prüfen. Zusatzfrage: Zuständigkeit der Gerichte, welcher Spruchkörper
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2022 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.