Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2019 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Der Polizist geht zu einem Anwalt (Klausur aus anwaltliche Sicht) und verlangt rechtlichen Rat.
Ein Polizist (Mandant-Klägerseite) hat Angstzustände. Er kündigt deshalb sein Dienstverhältnis. Die Umstände des Zugangs der Kündigung sind schwer nachzuvollziehen. der Zugangsstempel (Einschreiben) weist ein anderes Datum auf, als der Polizist behauptet.
Kurze Zeit später, überlegt es der Polizist sich anders und hält sich doch für diensttauglich. Denn in einem Gespräch mit einem Kollegen wird dieser aufgemuntert weiter zu Arbeiten. Auch sein Vorgesetzter bestätigt ihm tage-lose Arbeit. Er zieht seine Kündigung deshalb zurück.
Die Polizei kündigt dem Polizisten nun selbst Sie beruft sich auf ein ärztliches Gutachten, welches die Untauglichkeit des Polizisten wiederspiegelt. Dem widerspricht der Polizist. Insbesondere beruft er sich auf den Zwischenjahresbericht über seine dienstlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Des weiteren lässt er sich von einem unabhängigen Arzt untersuchen, der keine Dienstuntauglichkeit feststellen kann.
Zu prüfen ist, ob die Kündigungen wirksam sind.