Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Berlin vom September 2021

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

G betreibt Autowaschanlage in Passau. Kunden können Fahrzeug in Anlage abstellen und von Waschwalzen automatisch säubern lassen. G lässt sich von R-GbR eine Klausel entwerfen, durch die eine Haftung wegen Beschädigung an Außenteilen der Fahrzeuge ausgeschlossen werde. Haftungsausschluss „Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Waschlagenunternehmer grobes Verschulden zur Last fällt.“ G lässt Klausel auf großes Schild drucken und am Eingang der Waschanlage neben dem Automaten zum Erwerb der Tickets für alle Nutzer gut sichtbar anbringen. K möchte VW Bus waschen lassen und kauft zu Beginn am Automaten ein Ticket und fährt in die Waschanlage ein. K stellt Fahrzeug ordnungsgemäß in Waschanlage ab und befolgt auch alle Hinweise. Nach Waschvorgang entdeckt K, dass die Halterung der an der Beifahrerseite angebrachten Markisse gebrochen ist. Ursache hierfür war, dass die Waschwalzen einen zu geringen Abstand zur Karosserie eingehalten haben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Abstandssensor der Walzen am Vorabend nicht ordnungsgemäß gereinigt wurde. G hatte seinen Angestellten E unter anderem mit dieser täglich vorzunehmenden Reinigung beauftragt. Dafür wurde E sorgsam ausgewählt, eingewiesen und regelmäßig kontrolliert. E hatte es lediglich aufgrund einer Unaufmerksamkeit vergessen. K will nach durchgeführter Reparatur 900€ Schadenzersatz von G.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2021 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.