Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Die Klausur handelte von einer durch dem Bundestagspräsidenten getroffene Regelung, die vorsah das, Bundestagsabgeordnete, die keine Maske tragen wollten, an Plenarsitzungen nur von einer Tribüne aus teilnehmen konnten. Ihre Plätze waren mit Mikrofonen ausgestattet, wodurch Ihnen grundsätzlich die Partizipation in der Sitzung gewährleistet wurde. Die vorgesehene Tribüne befand sich jedoch direkt neben Vertretern der Presse. An den jeweiligen Ausschusssitzungen konnte über ein Fernsprecheinrichtung teilgenommen werden. Gegen diese Regelung wendet sich ein Abgeordneter im Organstreitverfahren. Dieser war Mitglied eines Ausschusses, der zum Geheimschutz die Teilnahme an einer Sitzung technisch noch nicht gewährleisten konnte. Ab der zweiten Sitzung konnte der betreffende Abgeordnete teilnehmen. Der Abgeordnete rügte im Wesentlichen das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage sowie die stigmatisieren Wirkung des Verweises auf die Tribüne. Er führte außerdem an, dass er durch die Platzierung neben Vertretern der Presse in erhöhtem Maße fotografiert wurde und nicht voll umfänglich an Plenarsitzungen oder Sitzungen des Ausschusses teilnehmen konnte.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2022 im ersten Staatsexamen in Brandenburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.