Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2021 im ersten Staatsexamen in Brandenburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Teil 1
K ersteigerte auf einer Pferdemesse von V ein junges Dressurpferd. Diese Messe war für jegliches Publikum zugänglich. Allerdings sollten ausweislich einer Beschilderung nur gewerbliche Pferdeinteressierte Händler oder Profisportler an der Messe teilnehmen dürfen. Hierfür gab es wiederum keine Einlasskontrollen. K betrieb die Pferdedressur und das Kunstreiten nur als Hobby, wies den Auktionär allerdings nicht darauf hin. Nach ein paar Monaten zeigten sich bei dem Pferd Rittigkeitsprobleme aufgrund eines „Kissing-Spines-Syndroms“ (siehe auch BGH, Urt. v. 27.05.2020 – VIII ZR 315/18) bei dem das Pferd durch das Reiten Schmerzen erleidet. Dadurch war das Pferd
-zumindest von nun an- für die Dressur und das Kunstreiten ungeeignet. Es wurde zuvor bei der Messe in einem Prospekt als für die Dressur und das Kunstreiten geeignet beworben. Dennoch konnte nicht festgestellt werden ob der Grund für das Auftreten des „Kissing-Spines-Syndroms“ schon bei Gefahrübergang bestand oder durch Fehlerhaftes Reitverhalten der K hervorgerufen wurde. K ging von Ersterem aus und forderte daher Minderung des Kaufpreises.
Teil 2
Später fiel K auch auf, dass sie sich beim Kauf des Pferdes nicht den Equidenpass mitgeben lassen hat, welcher die Herkunft, Historie und Pflege des Pferdes dokumentiert und von einem e.V. ausgestellt wird. K geht davon aus, dass mit dem Eigentumserwerb am Pferd automatisch auch das Eigentum an dem Equidenpass auf sie übergegangen ist, da V schließlich dafür keine Verwendung mehr habe. Daher verlangt sie weiterhin den Equidenpass von V heraus.