Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Hamburg April 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2015 im ersten Staatsexamen in Hamburg. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Es wurde die über Entscheidung des OVG Hamburg nachgebildet. Es gilt die Rechtsgrundlage für eine Untersagungsverfügung festzustellen und im Anschluss zu subsumieren.

Dabei ist eine Untersagungsverfügung auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes wegen vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen zu verneinen.

Die Ausnahme gründet darauf, dass das Beförderungsmodell von uber keine Personenbeförderung i.S. des PBefG darstellt.

Damit ist der Betrieb nicht Genehmigungsfähig und deshalb ist auf die allgemeine Rechtsgrundlage des des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) zurückzugreifen.

Hierbei kommt die allgemeine Rechtsgrundlage des § 3 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Hamburg in betracht.

Im Folgenden ist darunter der Sachverhalt zu subsumieren und letztlich anzunehmen.

Ansonsten enthält der Sachverhalt keine Besonderheiten.

Ausführlich kann der Fall im Urteil des OVG nachgelesen werden. Siehe dazu: OVG Hamburg, 24.09.2014 – 3 Bs 175/14

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