Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2017 im ersten Staatsexamen in Hamburg. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
A ist im Reitstall des B als Reiter angestellt. Bei einem Springtunier reitet er auf einem Springpferd des B, gibt diesem beim letzten Sprung ein zu frühes Signal (mittlere Fahrlässigkeit), wodurch es zwar gewinnt (500 €), sich aber am Hoden verletzt, sodass es zeugungsunfähig wird. B verlangt nun die Heilbehandlungskosten iHv 15.000 € zzgl. Mehrwertsteuer iHv 2.500 €, die benötigt werden, um die Zeugungsfähigkeit des Pferdes wiederherzustellen. Allerdings will B diese Operation aber gar nicht durchführen und zum anderen wendet A ein, das Pferd sei vor dem Unfall nur 10.000 € wert gewesen und durch die Zeugungsunfähigkeit hat es lediglich einen Wertverlust von 2.000 € erlitten. Außerdem müsse sich B den Gewinn anrechnen.
Hat B gegen A einen Anspruch auf SE und wenn ja, in welcher Höhe?
Weil A sich weigert die Kosten zu übernehmen und weil C, ein Sponsor des Reitstalls, seine finanzielle Unterstützung im Falle der Weiterbeschäftigung des A einstellen wird, wodurch der Reitstall sicher insolvent wird, kündigt der B dem A außerordentlich und fristlos.
Ist die Kündigung wirksam?
A hat noch ausstehendes Gehalt iHv 15.000 € aus dem Jahr 2016, was er von B im Mai 2017 verlangt. Allerdings gibts eine Klausel, die besagt, dass der Arbeitnehmer vertragliche Ansprüche innerhalb von 2 Monaten geltend machen muss, sofern er nicht nachweist, dass er die Frist schuldlos versäumt hat. Schäden wegen Körper, Gesundheit, Leben und grobem Verschulden sind von dem Ausschluss nicht betroffen.
Kann A von B das ausstehende Gehalt verlangen?