Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Der Beschwerdeführer war Betreiber einer Windkraftanlage. Für die Genehmigung hat er auf Grundlage eines Gebührenbescheids die Summe von 15.000 EUR an die Behörde entrichtet. Etliche Jahre später stellte sich heraus, dass die Rechtsgrundlage für den Gebührenbescheid verfassungswidrig war und es wurde eine neue erlassen, nach welcher die Gebühr für das Errichten von Windkraftwerken rückwirkend geändert wird und nunmehr 10.000 EUR beträgt. Zudem gab es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Verfassungswidrigkeit der Norm feststellte. Der Beschwerdeführer legte bei der zuständigen Behörde Widerspruch ein und verlangte eine Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrags. Dabei stützte er sich auch auf das Urteil des BVerfG. Die Behörde lehnte ab und begründete dies damit, dass der VA längst bestandskräftig geworden ist und damit unangreifbar. Zudem sei ein Urteil des BVerfG nicht bindend. Der Beschwerdeführer möchte nun den ursprünglichen Gebührenbescheid aufheben lassen, die Behörde dazu verpflichten ihm einen neuen Gebührenbescheid auszustellen in Höhe von 10.000 EUR und die zu viel gezahlten 5.000 EUR zurückerhalten.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2022 im ersten Staatsexamen in Hamburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.