Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
A ist Pflegerin und daher Pflichtmitglied in der Kammer für Pflegeberufe. Mitglieder finden, dass Kammer unvorteilhafte Entscheidungen trifft un Beiträge zu hoch seien. Ministerium lässt Mitglieder abstimmen. Nur 22% nehmen Teil, davon 80 % für Auflösung der Kammer, 15% dagegen, 5% Enthaltungen. Ministerium begehrt Stellungnahme der Kammer. Kammerversammlung bestellt Anwalt zur Unterstützung. Anwalt schickt an Kammervorstand Mitteilung, dass 15% Contra-Stimmen „Wunschkonzert“ seien und Kammer nicht aufgelöst werden soll. Kammervorstand schickt diese Mitteilung, ohne Beteiligung der Kammerversammlung, an Ministerium. Will in vorläufigem Rechtsschutz festgestellt wissen, dass Entscheidung der Kammer rechtswidrig ist – §123 I. Beteiligung der Versammlung wurde nachgeholt. Auch S, der früher als Pfleger gearbeitet hat, seit 2011 jedoch verbeamteter Lehrer ist, muss Kammerbeitrag zahlen. Er erhebt Klage, mit der er festgestellt wissen will, dass Beitragszahlungen rechtswidrig sind. Kammer wird in Zwischenzeit aufgelöst. S begehrt jedoch weiterhin Feststellung.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2022 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.