Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2018 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Frau F setzt sich stark für Tierrechte ein und Veganerin und arbeitet beim Arbeitgeber A. Der Betrieb des A umfasst auch eine Schlachterei. In diese wird F betriebsintern verlegt. F möchte allerdings, bedingt durch ihre Einstellung, nicht dort arbeiten und bittet in einen anderen Teil des Betriebes versetzt zu werden. Obwohl dem A dies auch möglich wäre, verweigert er sich dem Wunsch der F.
F erscheint daraufhin zwar zu ihren Arbeitszeiten an ihrem Arbeitsplatz, verrichtet aber keinerlei Arbeit mit dem Hinweis es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren zu können am „Mord an unschuldigen Lebewesen“ mitzuwirken.
A erklärt daraufhin die Kündigung. Gegen diese geht F gerichtlich vor, scheitert allerdings vor allen Instanzen.
F ruft daraufhin das Bundesverfassungsgericht an und rügt, dass ihre Grundrechte nicht ausreichend gewürdigt wurden. Die Gerichte hätten einen möglichen Eingriff in ihre Grundrechte verkannt.
Der Arbeitgeber widerspricht und weist daraufhin, dass er als Privatunternehmen nicht an Grundrechte gebunden ist.
Hat die Klage vorm BVerfG Aussicht auf Erfolg?