Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2019 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Im ersten Teil ging es um das Bestehen einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts und den Rechtsbindungswillen, außerdem um eine vertragliche Haftungsprivilegierung. Diese musste mit der Haftungsprivilegierung des § 708 und dessen Anwendbarkeit im Straßenverkehr, die Wirksamkeit und den Umfang des vertraglichen Haftungsausschlusses und die Grundsätze der gestörten Gesamtschuld verglichen werden. Aufhänger war ein Unfall im Straßenverkehr. Abgeprüft wurden Delikte aus der Straßenvekehrsordnung.
Im zweiten Teil ging es um Ansprüche gegen den anderen Unfallverursacher. Geltend gemacht wurden mehrere Schadensposten, wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, merkantiler Minderwert und Gutachterkosten. Inhalt der Klausur waren außerdem Differenzhypothese, Kommerzialisieungsgedanke und Nutzungsausfall und Frustrationsgedanke.
Inhaltlich ging es um Schadensrecht.
Im dritten Teil ging es um die Schädigung der Leibesfrucht (nasciturus) als Verletzung eines Menschen und die Schmerzensgeldfähigkeit nach Sinn und Zweck des Schmerzensgeldes.