Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2021 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Die Klausur war angelehnt an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse, die formelle Rechtmäßigkeit des Gesetzes war nicht zu prüfen.
Wohnungseigentümer A renovierte seine Wohnung neu und wollte sie nun gewinnbringend vermieten. Aufgrund eines neu erlassenen Bundesgesetzes (Mietpreisbremsengesetz) konnte er die Wohnung nicht zu dem von ihm gewünschten Preis vermieten. Das Gesetz sah vor, dass die Höhe des Mietzinses von über 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht vereinbart werden darf. Ein Index zur ortsüblichen Vergleichsmiete wurde im städtischen Rathaus mit Zugang an allen Werktagen ausgelegt. A vermietet die Wohnung an B und verlangt nach geraumer Zeit eine Erhöhung des Mietzinses, welche über die vorgesehenen 10% hinaus gehen. Dieser ist nicht bereit zu zahlen. A legt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein und beruft sich in erster Linie darauf, dass sein Eigentumsrecht verletzt sei. Außerdem sei das Gesetz willkürlich, da andere Vermieter in anderen Orten je nach der geltenden ortsüblichen Vergleichsmiete eine höhere Mietzinszahlung verlangen könnten. Außerdem greife das Gesetz in seine Vertragsfreiheit ein.
Hat die Verfassungsbeschwerde Erfolg ?