Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Hessen vom Juli 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2017 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Verbraucherwiderruf und Schwarzarbeiterfall
A ist Eigentümer eines Hauses mit Flachdacht. Sein Nachbar lässt sein Hausdach von Dachdecker D sanieren. A spricht daraufhin am 1.6.2016 den D an, ob dieser nicht auch dessen Hausdach begutachten könne. D kommt der Bitte nach und gibt die Einschätzung ab, dass das Dach nicht undicht ist, aber eine Reparatur gut gebrauchen könnte. Als Kosten gibt er in etwa 15.000€ als Maßstab an. A bittet daraufhin um ein Angebot des D.

Am nächsten Tag (2.6.2016) übergibt der D dem A ein Angebot über eine Dachreparatur zum Preis von 14.900€. Eine Belehrung erfolgt nicht. A zögert zunächst, da ihm der Preis etwas hoch ist. D drängt den A jedoch zu einer Entscheidung, da er ein Spezialfahrzeug zum Absaugen der Kiesel auf den Flachdächern schon bestellt habe und der Preis in dieser Höhe nur so gering gehalten werden kann, wenn D das Dach von A und seinem Nachbarn gemeinsam absaugt. A gibt daraufhin nach und stimmt dem Geschäft zu. Zwei Tage später (4.6.2016) kommt D auf die Idee den Vertrag etwas „kreativer“ auszugestalten und bietet dem A an, dass er ihm auch 8.600 € überweise und 5.300 € bar zahlen könnte. A äußert, dass das da wohl etwas nicht ganz stimmen könne, will aber den finanziellen Vorteil nicht verlieren und stimmt zu. D nimmt wie verabredet die Reparaturarbeiten vor und hilft dem A gefälligkeitshalber eine Lampe an der Außenwand zu montieren. Nach Abschluss der Arbeiten überweist der A dem D die 8.600€ und übergibt das Bargeld in Höhe von 5.300€.
Im November nimmt Handwerker H Malerarbeiten an der Außenwand vor. Dabei kommt er an die Lampe und erleidet einen Stromstoß. Dieser wurde durch eine unsachgemäße Verkabelung des sonst sorgfältig arbeitenden Gehilfen G des D verursacht. Die Arztkosten wegen des Stromschlags betragen 1.200€.
Im Januar 2017 bemerkt A Mängel am Dach des Hauses und ruft D an. Der weist alles von sich. Daraufhin erklärt A dem D am 26.1.2017, dass der den Vertrag widerrufe und davon zurücktrete. D weist auch das zurück und führt an, dass kein Widerrufsrecht bestehen würde, da er auf Initiative des A tätig geworden sei. Gleichzeitig sei bei Bauarbeiten an Gebäuden ein Widerrufsrecht schon ausgeschlossen.
Frage 1: Kann A von D Rückzahlung des Werklohns verlangen?
Frage 2: Kann H von D Ersatz der Arztkosten verlangen?