Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2020 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
A hält in einem Wohngebiet mehrere Luchse in einem Käfig. Dieser ist im Boden einbetoniert. Dieser befindet sich auf einem Grundstück mit mehreren Hektar Fläche. Das Grundstück des A befindet sich im Innenbereich, für den kein Bebauungsplan existiert. Die Luchse machen den Nachbarn Angst, diese haben Kinder und Kleintiere, wie Katzen, Hunde und sonstiges. Die Luchse haben aber noch niemanden in der Nachbarschaft angegriffen. Die Nachbarn beschweren sich bei der Baubehörde, die eine Beseitigungsanordnung gegen den A erlässt. die Behörde ordnet die sofortige Vollziehung an.
Der A will dies schnellstmöglich klären und erhebt Widerspruch bei der zuständigen Behörde. Diese weist ihn zurück, sodass er sich an das zuständige Gericht wendet. Er wendet ein, dass die Nachbarn selbst Tiere haben, und seine Luchse nicht gefährlich sind. Die Nachbarn hingegen sehen sich in einer solchen Wohngegend einer gefährlichen Tierart ausgesetzt und fordern, dass er das Gehege beseitigt.
Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg?