Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Zu prüfen waren die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, welcher in Hessen in einer Justizvollzugsanstalt war. Dieser Häftling hatte einen Brief an seine ehemalige Frau geschickt, in dem er unter anderem einen Mitarbeiter der JVA und die Zustände in der JVA z.B. als „Gummizelle“ und das Land Hessen als „scheiß Bullenstaat“ kritisierte und den Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt beleidigte. Sein Brief wurde jedoch abgefangen von Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt. Der Fall beruhte auf einem Fall des Bundesverfassungsgerichts. Es waren Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Im Wesentlichen mussten Art. 5 GG geprüft werden. Das BVerfG hat Art. 5 GG in Verbindung mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geprüft. Wichtig war auf die Vertraulichkeit der Kommunikation einzugehen und herauszuarbeiten, dass der Häftling ein schützenswertes Interesse daran hat, seiner ehemaligen Frau zu schreiben und dass der Kreis der vertrauten Personen weit zu ziehen ist. Insgesamt eine machbare Klausur dank vieler Sachverhaltshinweise.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2022 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.