Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Ein Flüchtling hat in Deutschland eine Anstellung in einer Druckerei für Wahlplakate bekommen. Seinen arbeitsvertraglichen Pflichten ist er stets tadellos nachgekommen. Als die Druckerei den Auftrag einer rechtspopulistischen Partei bekommt, zur Bundestagswahl Wahlwerbung herzustellen, wird ihm die Aufgabe delegiert, diese herzustellen. Es wäre der Druckerei jedoch auch möglich gewesen, die Aufgabe an einen anderen Mitarbeiter zu übertragen. Der Flüchtling weigert sich und bekommt daraufhin offiziell eine Weisung des Arbeitgebers. Die Weigerung den Arbeitsauftrag auszuführen begründet er mit persönlichen Vorbehalten gegen die auftragegebende Partei und deren Haltung und Positionen gegen die Flüchtlingspolitik de Bundesregierung. Als er sich immer noch weigert, wird er vom Arbeitgeber gekündigt. Daraufhin klagt er gegen die Kündigung vor den Arbeitsgerichten und beruft sich dabei auf die ihm durch das Grundgesetz garantierte Gewissensfreiheit. Den Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit durchläuft er erfolglos, woraufhin er eine Urteilsverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anstrebt.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2021 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.