Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Mecklenburg-Vorpommern vom April 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2017 im ersten Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

S sammelt Oldtimer. Beim Durchsuchen des Internets findet er einen privaten Verkäufer H, der zwei Autos loswerden will, einen Audi Coupé aus der Baureihe B2 und einen Audi Coupé B3. S will den B2 unbedingt haben. Da es Sonntagabend ist und er ab Montag auf Geschäftsreise ist, schreibt er V eine E-Mail mit dem Link zu den Autos und schreibt knapp dazu, dass V für S Montag gleich zu H gehen soll und den B3 für den angegebenen Preis von 1900 Euro kaufen soll. Weitere Informationen gibt es nicht, er liest die Mail auch nicht noch mal durch und schickt sie so an V. S hatte sich vertippt und statt „B2“ nun „B3“ geschrieben.
V fährt zu H, sie werden sich handelseinig für 1900 Euro, wobei der V zu erkennen gibt, dass er für den H handelt. Auf Drängen des S überredet V den H, das Auto zu S nach Hause zu liefern.
Als das Auto geliefert wird, bemerkt S den Irrtum. Der B3 ist für S aufgrund seines viel jüngeren Baujahres wertlos. Er erklärt gegenüber H und V, dass der Vertrag so nicht bestehen könne und dass er damit nicht einverstanden sei.
H ist das egal. Er verlangt trotzdem die Kaufpreiszahlung. Außerdem möchte er die vergeblichen Transportkosten von 200 Euro ersetzt bekommen.
Weiterhin möchte H die Unterstellungkosten in Höhe von 40 Euro (10 Euro/Tag) haben, da am selben Tag noch ein anderer Interessent da gewesen ist, der das Auto sofort, so wie es ist, mitgenommen hätte. So muss er das Auto weiter unterstellen, bis er den anderen Interessenten nach dem langen Wochenende erreichen kann. Auch möchte er die Reparaturkosten von 30 Euro für ein kaputtes Rücklicht ersetzt bekommen, das er kurz vor dem Abtransport entdeckt und repariert hat. Von wem er das Geld bekommt, ob von V oder S, ist ihm egal.
1. Frage:Kann H den Kaufpreis i.H.v. 1900 Euro verlangen?
2. Frage: Unterstellt, H hat keinen Anspruch auf die Kaufpreiszahlung, hat er einen Anspruch auf die anderen Kosten?