Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2019 im ersten Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Gefragt wurde nach der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Hierbei sollte es sich um eine Verdachtskündigung handeln. Die Voraussetzungen der Verdachtskündigung zu kennen, war von Vorteil, konnten jedoch auch anhand des Sachverhalts fairerweise heraus gelesen bzw. dessen Vorliegen diskutiert werden. Problematisch war bei der rein arbeitsrechtlichen Klausur, ob eine Kündigung per Fax der besonderen Formforschrift im Arbeitsrecht genügt und ob der Arbeitnehmer nach Freistellung den Arbeitsschlüssel herausgeben muss bzw. zum Arbeitgeber bringen muss. Hierbei bestand die Besonderheit darin, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dazu aufgefordert wurde, den Schlüssel zum Arbeitsplatz zu bringen, den er sich eigentlich laut Freistellung nicht nähern sollte. Zudem konnte man zu Beginn der Klausur anbringen, warum das Kündigungsschutzgesetz in dieser Fallgestaltung keine Anwendung findet. § 1 KSchG verstanden zu haben, war hier sehr hilfreich, um wertvolle Zeit nicht mit dem Verstehen von § 1 KSchG zu verschwenden.