Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen vom April 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2016 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Der Geiger G. liebt Geigen. Er leiht seine Geige Armati seinem Kumpel. Während dessen kauft er sich eine neue Geige. Diese Geige ist viel teurer als die andere Geigen. Die Geige kauft er sich in einem Auktionshaus. Der Geiger G. hat das Geld aber nicht. Das Auktionshaus möchte die Geige Amati als Pfand haben. Zur Sicherung der Kaufpreisforderung des Auktionshauses, sagt der Geiger G. zum Auktionshaus, dass sie sich die Geige beim Kumpel abholen können. Der Kumpel ist aber auf einer Party und ist nicht auffindbar für die Person vom Auktionshaus. Die Person des Auktionshauses findet nur die Haushälterin des Kumpels. Von diesem verlangt sie die Geige. Am nächsten Tag geht der Kumpel selbst zu Geiger G. und gibt ihm die Geige.

Was wäre, wenn jetzt der Geiger G. die Geige nicht herausgeben möchte. Was für Ansprüche hat das Auktionshaus gegen den Geiger G.

Abwandlung 1:
Was wäre wenn der Kumpel die Geige an die Gertrud verschenkt. Die Freundin Gertrud hat keine Kenntnis von all diesen Vorgängen. Welche Anspruch hat das Auktionshaus?

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