Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen vom April 2022

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

A ist auf einen Rollstuhl angewiesen und fährt deshalb ein Auto mit Handgas. Bei einer Fahrt zum Arzt/Einkaufen stellt sie das Fahrzeug auf dem Parkplatz vor dem Ziel innerhalb der Parkmarkierungen ab. Wenig später stellt sich ein anderer Autofahrer so dicht an die Fahrertür der A, dass diese mit ihrem Rollstuhl nicht mehr an die Fahrertür kommt und ihr Auto nicht ausparken kann. Zufällig kommt B, eine laut eigene Aussage erfahrener Autofahrer vorbei und bietet der A an ihr Auto für sie auszuparken. A geht darauf ein und weist B daraufhin in die Eigenheiten der Handgassteuerung ein. Bs eigener PKW steht auch auf dem Parkplatz. Der PKW des C steht in der Parklücke genau hinter dem Auto der A, mit dem Fahrstreifen, der hindurch geht. B steigt ein und beginnt mit dem Ausparkvorgang. Aufgrund der Unerfahrenheit mit dem Handgas setzt er zu stark zurück und fährt in das Auto des C. Er beginnt jedoch weiterzufahren und beschädigt dadurch auch noch seinen eigenen PKW. 1. Muss A gegenüber C für die Schäden an dessen PKW aufkommen? 2. Muss A dem B dessen Schäden an seinem PKW ersetzen?

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2022 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.