Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
K ist Anhänger der letzten Generation und möchte den Bau eines neuen Hotels auf dem Waldgebiet des B verhindern. Er glaubt, dass hierdurch die Natur nachhaltig geschädigt würde und möchte dem globalen Klimawandel somit entgegenwirken. K drang in das Besitztum des B ein, welches mit einem Zaun umschlossen war, indem er eine Lücke im Zaun suchte und sich hindurchzwang. Anschließend klebte er sich mit einem Spezialkleber am Baum fest. Dort verbrachte K die Nacht. Als B dies am nächsten Morgen bemerkte, forderte er K auf das Grundstück und den Baum zu verlassen. K verneinte dies, auch da er den Kleber gar nicht mehr lösen könne. Daraufhin sägte B den Baum mit einer Motorsäge um. K fiel vom Baum und verletzte sich den Zeh, was dazu führte, dass K sein „Wunderfuß“ nicht mehr „richtig spüren“ könne und beim Fußball nicht mehr so erfolgreich war. Als der kleine S, der Sohn des B, das Verhalten seines Vaters tadelte schlug dieser dem S ins Gesicht (Backpfeife). Nötigung wurde ausgeschlossen. Die letzte Generation solle nicht als verbrecherische Organisation anzusehen sein. Ebenfalls gab es eine Zusatzfrage in der StPO, welche die Aussagen des S in einem Verfahren und seine Verwertbarkeit im Hauptverfahren betrafen. Ich erinnere mich dazu aber nur an weniges.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2024 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.