Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2018 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
X ist ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages und Mitglied einer verfassungsfeindlichen politischen Partei XY. Er hat sich mehrmals im Rahmen seiner Reden vor dem Deutschen Bundestag abwertend zum Islam geäußert und abfällige Aussagen gegen die Werteordnung des Grundgesetztes. Aufgrund dieser Äußerungen wird der Abgeordnete X seit einiger Zeit vom Bundesamt für Verfassungsschutz durch nachrichtendienstliche Mittel beobachtet. Die besagten Maßnahmen werden auf die folgenden Ermächtigungsgrundlagen gestützt: § 8 Abs. 1, 2 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c Bundesverfassungsschutzgesetz. Dagegen wendet sich X an das Verwaltungsgericht. Sein gerichtliches Vorgehen gegen die Überwachungsmaßnahmen bleibt erfolglos. Nach vollständiger Erschöpfung des Verwaltungsrechtsweges begehrt der Abgeordnete X die Überprüfung der Überwachungsmaßnahmen durch das Bundesverfassungsgericht. Der Bearbeitervermerk lautete: Prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde.