Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2017 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
A wird von einer unbekannten Person sein Fahrrad gestohlen, das er zuvor angeschlossen und an einem öffentlich zugänglichen Ort zurückgelassen hat. Der Dieb des Fahrrads lässt dieses später in der Braunschweiger Fußgängerzone zurück. B findet das Fahrrad daraufhin dort. Er nimmt es an sich und bringt es zu der zuständigen Behörde. A meldet sich nicht bei der zuständigen Behörde. Nach Ablauf von mehr als sechs Monaten wird das Fahrrad von der zuständigen Behörde an B übergeben. In der darauf folgenden Zeit sieht A den B auf dem Fahrrad durch die Stadt fahren. Er erkennt dieses und entreißt es dem B in der Meinung es sei seins. B ist jedoch der Ansicht, dass ihm das Fahrrad nun gehöre und meint A müsse dieses an ihn herausgeben. B erhebt daher Klage vor dem Amtsgericht Braunschweig. Hat die Klage des B Aussicht auf Erfolg? A erhebt im Anschluss Widerklage. A meint insbesondere, B sei ungerechtfertigt bereichert worden. Daher sei das Fahrrad an ihn herauszugeben. Hat die Klage des A Aussicht auf Erfolg?