Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Juni 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2017 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Verstößt die Aufhebung einer Haftsstrafe von Frauen und Männern über 65 Jahren gegen die Gleichheitsgrundrechte des GG unter Beachtung von Art.14 EMRK.
Zunächst war Art.3 III GG zu prüfen. Es ging darum, ob ein biologischer Unterschied zwischen Frau und Mann besteht, welcher es rechtfertigt, dass Frauen keine Haftsstrafe abzusetzen haben. Dies war unter Berücksichtigung eines Urteils des EGMR zu würdigen, welcher die Haftsrafe für Frauen als Verstoß gegen Art.14 EMRK wertet. Insoweit musste auf der Ebene der Rechtfertigung die völkerrechtsfreundliche Auslegung des deutschen Staates bei der Angemessenheitsprüfung berücksichtigt werden.
In der zweiten Prüfung musste eine Ungleichbehandlung nach Art.3 I GG geprüft werden. Besteht eine Ungleichbehandlung zwischen Männern unter und über 65 Jahre, die eine Haftsstrafe als obsolet erscheinen lassen. Auf der Ebene der Rechtfertigung musste sodann die Willkürformel von der neuen Formel abgegrenzt werden. Schließlich musste auch hier die Entscheidung des EGMR berücksichtigt werden.