Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
Die Klausur behandelte im ersten Teil des Falles eine Situation an einem Bankautomaten. Drei Personen haben sich verabredet Kunden nachdem diese ihre Pin eingegeben haben zur Seite zu stoßen und dann einen Betrag einzugeben und mit dem Geld zu entfliehen. Eine Person hatte den Plan gemacht. Eine Person stieß die Person weg und eine Person sollte Schmiere stehen. (Der genaue Ablauf ist mir entfallen). Die Täter erbeuten dann das Geld eines Passanten nachdem sie wie in dem Tatplan vorgehen. Die problematische Frage liegt dann bei der Frage der Abgrenzung Raub/Räuberische Erpressung (welche der BGH) annimmt, die Literatur ablehnt. Nach der Literatur bleibt eine Bestrafung wegen Nötigung und Unterschlagung, wer wie ich mit der Rspr. geht kommt zu §§ 253,255. Im zweiten Teil des Falles ging es um eine Abwandlung des Verfolger-Falles und den Streit im Rahmen des gefahrenspezifischen Zusammenhangs, ob der Eintritt der Todesfolge auf der Handlung oder dem Erfolg der Körperverletzung basieren muss. Als Zusatzfrage wurde nach der Besetzung der Strafgerichte und deren Zuständigkeit gefragt und wo die in der Klausur geprüften Delikte anzuklagen wären.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2022 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.