Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen vom Oktober 2022

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Die Klausur war in zwei Teile gegliedert und hatte einen Umfang von ca. 2,5 Seiten. Der erste Teil hatte eine Allgemeine Leistungsklage zum Gegenstand, in deren Rahmen ein Folgenbeseitigungsanspruch zu prüfen war. Zum Sachverhalt: Der Bund und die Länder gründen gemeinsam eine GmbH, die eine Kunsthalle betrieb. Diese hatte einen Geschäftsführer (im Folgenden GF). Da die GmbH zum Teil durch den Bund finanziert wurde, sollte sie auf Antrag eines Bundestagsabgeordneten vom Bundesrechnungshof überprüft werden. Dies geschah auch und der BRH erließ zwei Beanstandungen mit folgendem Inhalt: 1. Der Geschäftsführer hat bereits Akten vernichtet, die nach dem HGB einer Aufbewahrungspflicht unterlagen. 2. Der Geschäftsführer hat bei Abschluss eines Vertrags weitere zeichnungsberechtigte Personen nicht beteiligt. Der Geschäftsführer fühlte sich durch diese Beanstandungen in seiner Ehre verletzt und stellte beim BRH einen Antrag auf Widerruf. Dieser wurde vom BRH abgelehnt. Daraufhin erhob der GF Klage vor dem zuständigen VG. DER BRH erwiderte auf das Vorbringen des GF, dass er nicht Teil der Exekutive sei, da für ihn die Normen über die richterliche Unabhängigkeit entsprechend anwendbar seien. Zugleich war jedoch § 1 BRHG abgedruckt, aus dem sich ergibt, dass es sich beim BRH um eine oberste Bundesbehörde handelt. Zudem sei der BRH ähnlich wie ein Untersuchungsausschuss zu behandeln, sodass die Beanstandungen nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar seien. Darüber hinaus sei der GF nur in seiner dienstlichen Tätigkeit beeinträchtigt, weshalb er nicht in subjektiven Rechten verletzt sein könne. Zu prüfen waren sodann die Erfolgsaussichten der Klage des GF. Der zweite Teil hatte sodann eine dritte Beanstandung des BRH zum Gegenstand. In dieser wurde in Zweifel gezogen, dass die GmbH in Anbetracht der §§ 7, 65 BHO überhaupt rechtmäßig gegründet. Insbesondere wurden die Fragen aufgeworfen, ob der Staat hier überhaupt wirtschaftlich tätig werden durfte und zudem, ob eine Mischfinanzierung von Bund und Ländern, angesichts der Kulturhoheit der Länder, möglich ist. Bezüglich des zweiten Teils war die Rechtmäßigkeit der Beanstandung zu prüfen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2022 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.