Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
A ist Deutsche Bürger, aber dunkelhäutig, arbeitet in Hamm, fährt mit Zug dahin. Am Hauptbahnhof gibt es Waffenverbotszone mit Warnschildern. Weil in letzter Zeit von überwiegend dunkelhäutigen Männern im Alter zwischen 18-35 Jahren Drogendeals, Drogenkonsum und Liegenlassen von derartigen Gegenständen auftrat. Am nächsten Tag war der A mit schwarzen Kleidungsstücken unterwegs, d.h. er hatte schwarzen Rucksack, schwarzen Pullover, schwarze Hose an. Am Hauptbahnhof traf er auf den B den er kannte. Der B ist auch der Polizei bekannt, als Drogendealer. der B gab dem A eine in einer Klarsichtfolie enthaltenen Beutel mit Pillen. Die Bundepolizei, die dort anwesend war, beobachtete das Geschehen. im Anschluss daran, liefen die Bundespolizisten dem A wie auch dem B hinterher. der A wurde aufgefordert seinen Personalausweis zu zeigen und den Inhalt seines Rucksacks. Im Rucksack tauchten die Pillen auf, welche jedoch nur Nahrungsergänzungsmittel sind. Jedoch fand die Bundepolizei zufällig ein Messer dabei. der Bundespolizist sagte dem A, dass der A aber sich dort am Bahnhof in einer Waffenverbotszone aufhält. A antwortete, dass er davon keine Kenntnis hatte. A erhebt nachher Klage beim Verwaltungsgericht, dass die Kontrolle und Durchsuchung rechtswidrig waren.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2024 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.