Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
An einer Schule in NRW hat ein erheblicher Anteil der Schüler*innen einen Migrationshintergrund. Dies hat zur Folge, dass zunehmend festzustellen ist, dass insbesondere in den Pausen in der Schule und auf dem Schulhof immer weniger Deutsch gesprochen wird. Die Schulkonferenz befürchtet, dass diese Entwicklung dazu führt, dass die Deutschkenntnisse der Schüler*innen zunehmend schlechter werden. Zudem bestehe die Gefahr, dass es in den Pausen zu Grüppchenbildung kommt, bei denen alle Mitschüler*innen, die die jeweilige Sprache nicht sprechen, ausgeschlossen werden. Dadurch werde die soziale Interaktion zwischen den Schüler*innen gehemmt und die Erlernung der deutschen Sprache beeinträchtigt. Daraufhin fasst die zuständige Schulkonferenz den Beschluss, dass in den Schulen, sowohl in den Klassenräumen als auch in den Pausen auf dem Schulhof verpflichtend nur noch Deutsch gesprochen werden darf. Die Schülerin T spricht in den Pausen mit ihrer Freundin regelmäßig auf ihrer Muttersprache türkisch. Als Sie von einer Lehrerin dabei bemerkt wird, bekommt Sie eine Ermahnung. Nach wiederholtem Türkisch sprechen gibt ihr die Lehrerin als „Strafaufgabe“ auf, einen einseitigen Aufsatz über Sinn und Zweck des von der Schulkonferenz beschlossenen Sprachgebots zu schreiben. Hiergegen wenden sich die Eltern der T in Vertretung ihrer Tochter mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Möglichkeit ihre Muttersprache außerhalb des Unterrichts zu nutzen, sei für die Persönlichkeitsentwicklung der T von zentraler Bedeutung.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2023 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.