Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom April 2022

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Es wurde ein Mietvertrag über einen Geschäftsraum geschlossen. Vermieterin (V) und Mieterin (M) treffen sich auf einen Kaffee, wo sie zufällig eine Freundin (B) der M treffen. Beim Kaffee fragt die V die B, ob sie der M „nicht helfen wolle“. Die B schreibt auf das Mietvertragsexemplar der V handschriftlich eine Notiz „Hiermit verpflichte ich mich, für alle Forderungen der M aus dem Mietvertrag einzustehen. Die V soll aber zuerst versuchen, bei M ihr Geld zu bekommen“. Später zahlt M die Miete nicht. V geht aus Wut in das Ladenlokal und zerstört vorsätzlich eine im Eigentum der M stehende Vase. Der Vertrag wird wegen der ausstehenden Mietzahlungen einvernehmlich gekündigt. Die V möchte nun die ausstehenden Mietzahlungen. Bei M versucht sie erfolglos die Zwangsvollstreckung. Dann geht sie zu B und fordert das Geld. B wendet ein, sie hätte sich über die Zahlungsfähigkeit der M geirrt und fechte die Erklärung an. Außerdem sei sie Verbraucherin und sei gar nicht über ihre Recht aufgeklärt worden und ein Vertragsschluss beim Kaffee zwischen Tür und Angel sei bestimmt rechtswidrig. Ihre Situation sei mit der Situation des Darlehensvertrags zu vergleichen. Außerdem rechnet sie mit der Forderung wegen der kaputten Vase der M auf. Kann V von B Zahlung der ausstehenden Mieten verlangen?

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2022 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.