Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2019 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
E, Franzose, hat ein letztes Grundstück im Vorort der Stadt S.
Will da einen 1100 qm großen Supermarkt bauen. 900 qm Verkauf und 200 qm Lager, 250 Parkplätze.
Kein Bebauungsplan, nur Flächennutzungsplan und Entwicklungskonzept zum Versorgungsbereich aber schon 10 Jahre alt.
Umliegend gibt es Discounter 350 qm, kleine nicht nicht störende Gewerbe Betriebe. Insgesamt 220 Parkplätze für alle zusammen.
Beantragt Vorbescheid zur Bebauungsgenehmigung wird versagt.
Dann beantragt Baugenehmigung wird auch versagt.
Stadt S beruft sich auf Paragraph 11 Abs. 3 BauNVO
Stadt S hat Gutachten anfertigen lassen, welches belegt Probleme der Versorgung, Verkehr und Beeinträchtigung der Nachbar Gemeinde und Flächennutzungsplan wäre nicht bindend, da ja mittlerweile veraltet.
Gemeindliches Einvernehmen wurde nicht erteilt.
E meint Gemeinde hätte sich mit Flächennutzungsplan gebunden. Er meint Gemeinde müsse ihm die Genehmigung erteilen.
Zudem beruft er sich auf Niederlassungsfreiheit und findet es diskriminierend.
Bearbeitervermerk: Merkmale einfügen in bauliche Umgebung, Errichtung, Erschließung, Abstandsflächen sind nicht zu prüfen.