Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Dezember 2022

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Die Klausur war in zwei Teile unterteilt. Im ersten Teil wollte jemand vor seinem Gehweg einen Stolperstein einlassen. Es wurde in der ersten Aufgabenstellung gefragt, ob es sich bei dem Stolperstein um eine Sondernutzung handelte. Zur Abwägung davon gab es im Sachverhalt vielfältige Angaben zur Größe des Stolpersteins etc. Dabei hat sich der A insbesondere auf die Meinungsfreiheit von ihm berufen und somit seine Grundrechte geltend gemacht, die bei der Beurteilung, ob es sich um eine Sondernutzung handelt zu berücksichtigen zu waren. Sodann war in einer zweiten Frage zu beantworten, ob A einen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis hat. Dabei war nur zu prüfen, ob die Verpflichtungsklage begründet ist. Eine Zulässigkeit war nicht zu prüfen. Im zweiten Teil ging es ebenfalls um eine Sondernutzungserlaubnis. Diese wurde von der Behörde erteilt und dann aber wegen aufkommender Gegenproteste untersagt. Dagegen wollte A Eilrechtsschutz einlegen. Auch hier war wieder nur die Begründetet von § 80 VWGO zu prüfen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2022 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.