Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Januar 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2017 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

A ist Architekt und B Anwalt. Beide möchten sich zu einer Sozietät zusammenschließen. Beide beantragen beim zuständigen Gericht den Zusammenschluss zu einer Sozietät. Dieses lehnt den Antrag jedoch ab und verweist auf ein fiktives Gesetz (vergleichbar dem § 59a Abs. 1 S. 1 BRAO: ), welches den Zusammenschluss von Anwälten mit anderen Freiberuflern regelt. Dieses erlaubt unter anderem keinen Zusammenschluss mit Architekten. Nach erfolglosen Klagen vor sämtlichen Instanzen erheben beide form- und fristgerecht Klage beim BVerfG. A und B tragen vor, dass das fiktive Gesetz sie in ihrem Recht aus Artikel 12 GG verletzte. Insbesondere sei das Verbot nicht verhältnismäßig. Zudem sei hier eine Ungleichbehandlung und damit ein Verstoß gegen Artikel 3 GG gegeben.
Das verbietende Gericht führt an, das Verbot sei notwendig, um die Neutralität des und Unabhängigkeit des Anwalts zu gewährleisten. Zudem seien andernfalls Interessenkonflikte zu befürchten.
Aufgabe: Prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Klage von A und B.

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