Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2021 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Die Kauffrau G bestellt zum dritten Mal einen Pkw in der für ihr Unternehmen typischen Farbe “himmelblau” bei der A-GmbH. L, der Geschäftsführer der A-GmbH, ordert daraufhin beim Lieferanten versehentlich die Farbe “himmelgrau” und liefert das Auto sodann an G. Als G das Auto am nächsten Morgen sieht ist er aufgrund der Farbe schockiert und verlangt “sofortige” Umlackierung. L meint, G solle sich nicht so anstellen. Eine Umlackierung erfolgt in den darauffolgenden zwei Wochen nach Aufforderung des G nicht. Daraufhin “storniert” G den Vertrag und verlangt die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises nebst Zinsen, die sie als Kauffrau erheben könne. L verweigert neben der Rückzahlung des Kaufpreises auch eine Zahlung der Zinsen, da er mangels Handelsregistereintrag der G nicht wusste, dass diese eine Kauffrau ist.
Hat G einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Kaufpreises nebst Zinsen?
Fortsetzung:
G bestellte zum 01.06. bei D Ware, die sie zur Erfüllung eines Termingeschäfts benötigte. Aufgrund sehr hoher Auslastung hat D es erst am 03.06. geschafft, die georderte Ware an den zuverlässigen Transporteur T zu übergeben. Die Ware ging unterwegs unverschuldet unter. Als G davon erfährt, erklärt er von dem Kaufvertrag Abstand nehmen zu wollen und verlangt von D die Rückerstattung des Kaufpreises sowie die Mehrkosten für einen getätigten Deckungskauf.
Hat G einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Kaufpreises sowie Erstattung der Mehrkosten für den Deckungskauf?