Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Person A parkte an einer stark befahrenen, unfallanfälligen Straße teilweise auf dem Fahrradweg in einer Kurve. Ein entsprechendes Verkehrsschild war in unmittelbarer Nähe sichtbar aufgestellt. Beamte des Ordnungsamtes kamen hinzu und benachrichtigten nach kurzer Zeit (ca. 15 Minuten) ein Abschleppunternehmen. Als die Mitarbeiter des Abschleppunternehmens gerade mit dem Aufladen des Wagens begannen, kam die Halterin A des Fahrzeugs hinzu und verlangte das Abladen um den Wagen sofort selbst zu entfernen. Die Beamtin des Ordnungsamtes verweigerte dies und lies den Wagen entfernen unter der Begründung, A damit eine Lektion erteilen zu wollen. A musste den Wagen vom Gelände des Abschleppunternehmens abholen und erhielt einen Kostenbescheid über den Abschleppvorgang. Gegen diesen wollte sie vorgehen. A begründete die Fehlerhaftigkeit des Bescheids unter anderem mit folgenden Argumenten: Die Behörde sei verpflichtet gewesen, ihr nach ihrem Hinzukommen selbst die Möglichkeit zum Wegfahren zu geben. Darüber hinaus hätte die Beamtin länger abwarten oder es bei einer Verwarnung belassen können, da A den Radweg nur geringfügig versperrte. Jedenfalls stünde es der Beamtin nicht zu, über Sanktionen außerhalb von Bußgeldern zu entscheiden.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2022 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.