Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2019 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Die Klausur bestand aus zwei Teilen, die in keinem Zusammenhang standen und jeweils für sich stehende Prüfungen erforderten.
Sachverhalt des ersten Teils: Hooligan H hat sich in der Nähe von Ausschreitungen während Fußballspielen der Bundesliga aufgehalten. Es wurden Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, die jedoch eingestellt wurden. Nichtsdestotrotz erhält er von dem Verein ein Stadionverbot. Hier gegen wendet er sich. Schwerpunkt dieses Teils war die mittelbare Drittwirkung von Art. 3 Absatz 1 GG.
Sachverhalt des zweiten Teils: Hier ging es um die Rechtmäßigkeit einer Ermächtigung im Sinne des Art 80 GG. Nach dieser konnten die Landesregierungen Verordnungen erlassen, die die Voraussetzungen zur Einstellung in den öffentlichen Dienst regeln. Die Verordnung von Land L sah eine Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung von Lehrern vor. Dagegen wendet sich die Lehrerin A. Neben den möglicherweise einschlägigen Grundrechten lag hier ein Schwerpunkt auf der Prüfung der Voraussetzungen des Art. 80 Absatz 1 GG, da die Ermächtigung sehr generell gefasst war.