Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Teil 1: A wollte eine Windkraftanlage bauen und hat die erforderliche Genehmigung dafür erhalten. Zusätzlich hat er einen Gebührenbescheid über 18.000€ für den Verwaltungsaufwand erhalten und den auch bezahlt. 3 Jahre später hat das BverfG dann entschieden, dass die Grundlage für den Gebührenbescheid unvereinbar ist mit dem Grundgesetzt. Demnach sollen alle laufenden Verfahren ausgesetzt werden, aber die Norm wurde nicht als nichtig erklärt. Ein Jahr später hat NRW eine neue Gebührenverordnung mit Rückwirkung beschlossen. Nach hätte A nur 10.000€ zahlen müssen. A hat dann 1 Jahr später von dem Urteil und der neuen Verordnung erfahren und einen Antrag auf Wiederaufgreifen gestellt, sowie Aufhebung des Bescheids, einen neuen gebührenbescheid über 10.000€ und Erstattung der 8.000€. Das hat die Behörde abgelehnt. Mit der Begründung, dass Nichtigerklärungen von Gesetzen nach § 79 II BverfGG nicht für unanfechtbare Entscheidungen gilt. Dagegen hat A dann Klage erhoben auf Aufhebung des Gebührenbescheid, der durch den Ablehnungsbescheid bestätigt wurde, Erlass eines neuen Bescheid und Erstattung von 8.000. Er bemängelt, dass die Behörde sich weder mit § 51 noch mit § 48 VwVfg auseinander gesetzt hat. Frage: Hat die Klage von A Aussicht auf Erfolg ? Teil 2: Es wurde eine Verordnung beschlossen, die nur neue Gebührenbescheide betrifft, A fühlt sich dadurch benachteiligt. Frage: Wäre eine Antrag auf Überprüfung der Verordnung zulässig ?
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2022 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.